Kraftfahrzeuge ummelden
Wenn Sie in einen anderen Landkreis umziehen, sollten Sie daran denken, dass Sie auch Ihr Auto ummelden. Das ist mit viel Papierkram und mit mindestens einem Behördengang verbunden. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie viel Zeit sparen und Nerven schonen. Hier zeigen wir Ihnen, wie!
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis mit gültiger Hauptwohnanschrift
- Meldebescheinigung über Ihre Hauptwohnung
- bei Zulassungen: Kontodaten/Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Finanzamt
Hilfe bietet auch das Merkblatt „Neuerungen und Änderungen in der Kfz-Zulassung“, das Sie bei den zuständigen Behörden erhalten.
Was brauchen Sie, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst anmelden können?
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Halters
- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten steuerrechtliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
- bei Zulassungen: Einzugsermächtigung für das Finanzamt.
Was müssen Firmen zur Ummeldung zusätzlich mitbringen?
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung mit Firmensitz
- Ausweis des im Handelsregister eingetragenen Unterschriftsberechtigten
Was müssen Vereine zur Ummeldung zusätzlich mitbringen?
- Vereinsregisterauszug mit Vereinssitz
- ggf. Gewerbeanmeldung
- Ausweis des im Vereinsregisters eingetragenen Unterschriftberechtigten
Welche Unterlagen sind bei Minderjährigen zusätzlich nötig?
- Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
- Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten
Muss Ihr KFZ Versichert werden?
Bei einer Ummeldung muss ihr KFZ nicht versichert werden. Sie müssen dennoch den KFZ Versicherer von dem Umzug unterrichten. Es kann zu regionalen Unterschieden bei der Berechnung der Versicherungsprämien kommen.
Vergleichen Sie auch die verschiedenen Versicherungen und die Leistungen. Diese können unterschiedlich sein.
Was ist versichert
KFZ-Haftpflichversicherung
- Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
- Ersetzt berechtigte Ansprüche.
- Wehrt unberechtigte Forderungen ab
Autoschutzbrief
- Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeuges
Teilkasko
- Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug
- Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Bruch der Verglasung
Vollkasko
- Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall
Fahrerschutz
- Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch einen Unfall beim Gebrauch des Fahrzeuges
Auslands-Schadenschutz
- Ersetzt Ihren Personen- oder Sachschaden bei einem Unfall im Ausland, bei dem der Unfallgegner haftet, so als ob dieser bei Ihrer Versicherung KFZ –Haftpflichtversichert wäre
Unfallmeldedienst
- leistet aktive Hilfe und Service bei einem Unfall oder einer Panne
- ermöglicht mit einem Unfallmeldestecker und einer Unfall-App Ihres Smartphones einen automatischen und manuellen Unfallalarm
KFZ-Umweltschadenversicherung
- Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz
Versicherungssumme
- die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen
Was ist nicht versichert?
KFZ-Haftpflichtversicherung
- Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
Autoschutzbrief
- Fahrzeugreparaturen, die über Pannenhilfe hinausgehen
Teilkasko
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß
Fahrerschutz
- Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden aufkommt
Auslandsschadenschutz
- Unfälle in Deutschland
Unfallmeldedienst
- Keine Übernahmen von Kosten bei Panne
Kfz-Umweltschadenversicherung
- Ansprüche die ohne Rückgriff auf das Umweltschadengesetz gegen Sie geltend gemacht werden können
Deckungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind z.B.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen