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Zulassungen und Anmeldungen von Kraftfahrzeugen

Kraftfahrzeuge ummelden

Wenn Sie in einen anderen Landkreis umziehen, sollten Sie daran denken, dass Sie auch Ihr Auto ummelden. Das ist mit viel Papierkram und mit mindestens einem Behördengang verbunden. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie viel Zeit sparen und Nerven schonen. Hier zeigen wir Ihnen, wie!

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis mit gültiger Hauptwohnanschrift
  • Meldebescheinigung über Ihre Hauptwohnung
  • bei Zulassungen: Kontodaten/Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Finanzamt

Hilfe bietet auch das Merkblatt „Neuerungen und Änderungen in der Kfz-Zulassung“, das Sie bei den zuständigen Behörden erhalten.

Was brauchen Sie, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst anmelden können?

  • Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Halters
  • Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten steuerrechtliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
  • bei Zulassungen: Einzugsermächtigung für das Finanzamt.

Was müssen Firmen zur Ummeldung zusätzlich mitbringen?

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung mit Firmensitz
  • Ausweis des im Handelsregister eingetragenen Unterschriftsberechtigten

Was müssen Vereine zur Ummeldung zusätzlich mitbringen?

  • Vereinsregisterauszug mit Vereinssitz
  • ggf. Gewerbeanmeldung
  • Ausweis des im Vereinsregisters eingetragenen Unterschriftberechtigten

Welche Unterlagen sind bei Minderjährigen zusätzlich nötig?

  • Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten

Muss Ihr KFZ Versichert werden?

Bei einer Ummeldung muss ihr KFZ nicht versichert werden. Sie müssen dennoch den KFZ Versicherer von dem Umzug unterrichten. Es kann zu regionalen Unterschieden bei der Berechnung der Versicherungsprämien kommen.

Vergleichen Sie auch die verschiedenen Versicherungen und die Leistungen. Diese können unterschiedlich sein.

Was ist versichert

KFZ-Haftpflichversicherung

  • Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
  • Ersetzt berechtigte Ansprüche.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab

Autoschutzbrief

  • Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeuges

Teilkasko

  • Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug
  • Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Bruch der Verglasung

Vollkasko

  • Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall

Fahrerschutz

  • Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch einen Unfall beim Gebrauch des Fahrzeuges

Auslands-Schadenschutz

  • Ersetzt Ihren Personen- oder Sachschaden bei einem Unfall im Ausland, bei dem der Unfallgegner haftet, so als ob dieser bei Ihrer Versicherung KFZ –Haftpflichtversichert wäre

Unfallmeldedienst

  • leistet aktive Hilfe und Service bei einem Unfall oder einer Panne
  • ermöglicht mit einem Unfallmeldestecker und einer Unfall-App Ihres Smartphones einen automatischen und manuellen Unfallalarm

KFZ-Umweltschadenversicherung

  • Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz

Versicherungssumme

  • die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen

Was ist nicht versichert?

KFZ-Haftpflichtversicherung

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug

Autoschutzbrief

  • Fahrzeugreparaturen, die über Pannenhilfe hinausgehen

Teilkasko

  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß

Fahrerschutz

  • Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden aufkommt

Auslandsschadenschutz

  • Unfälle in Deutschland

Unfallmeldedienst

  • Keine Übernahmen von Kosten bei Panne

Kfz-Umweltschadenversicherung

  • Ansprüche die ohne Rückgriff auf das Umweltschadengesetz gegen Sie geltend gemacht werden können

Deckungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind z.B.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen