Vergessen Sie nicht ihre kostenlose Umzugsangebote einzuholen.
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Sie haben sich für einen Umzug entschieden? Dann geht’s jetzt an die Umzugsplanung, sei es ein Firmenumzug, Fernumzug oder ein Privatumzug. Das Ummelden ist dabei ein sehr wichtiger Teil beim Umzug Zeitplan. Wir geben Ihnen die Fristen, die Sie unbedingt beim Ummelden einhalten sollten, um keinen wichtigen Brief oder Sonderkündigungsfrist zu verpassen.
Nach über 20-jähriger Erfahrung mit Privatumzügen sind die folgenden Punkte zum Thema Adresse ummelden in die Umzugsplanung zu übernehmen.
Checkliste Adresse ummelden
- Post: Nachsendeauftrag
- Arbeitgeber
- Rententräger
- Telefon und Internet
- KFZ – Ummeldung bei Zulassungsstelle
- Kindergarten/ Schule
- Einwohnermeldeamt
- Finanzamt
- Bank
- Kredit- und Kreditkartenunternehmen
- BaföG
- Kindergeldstelle
- Versicherung (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Hausratsversicherung, Haftpflicht)
- GEZ – Rundfunk
- Strom / Gas – Anbieter
- Arzt
- Anwalt
- Fitnessstudio
- Abos u.a. Magazine, Zeitungen
- Online Portale wie Amazon, Zalando
- Streaming Service (Netflix, Sky)
- ADAC
Nachsendeauftrag Post für Briefe ummelden
Grundsätzlich empfiehlt sich für das Ummelden bei der Post. Nutzen Sie den Nachsendeservice der Deutschen Post. Die Sendungen werden an Ihre neue Adresse automatisch umgeleitet.
Während in der Postfiliale lediglich die 12-monatige Variante zur Verfügung steht, sind per Online-Formular auch Beauftragungszeiten von sechs Monaten bzw. 24 Monaten möglich. Letzteres ist besonders für Geschäftskunden wichtig.
Hier geht’s zum Service für die Adressänderung:
https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html
Adresse für Arbeitgeber ummelden
Fangen Sie einen neuen Job an oder nehmen Sie nur einen Wohnortwechsel in der Nähe des Arbeitgebers vor? Der Arbeitgeber sollte über die Adressänderung informieren werden, so dass die Gehaltsabrechnung fehlerfrei ist. In diesem Zusammenhang ist es bedeutend, die Krankenkasse, das Finanzamt, Versicherungen, die Bank, alles was mit Geld, Steuern zu tun hat, auch gleich benachrichtigen, am besten 4 Wochen vor dem Umzugstermin.
Adresse für Rente ummelden
Als Rentner müssen Sie den Rentenversicherungsträger über die neue Adresse informieren, so dass Ihre Rentenabrechnung an die neue Adresse gesendet werden kann.
Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben. Hier ist der passende Link dazu:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Adressaenderung.html
Telefon und Internet
Für alle, die einen Festnetzanschluss sowie eine feste Internetverbindung haben, sollten 4 bis 6 Wochen vor dem Umzug den Anbieter über die Adress -Ummeldung informieren. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, falls der Anbieter Ihnen nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bieten kann.
Falls Sie die Gelegenheit nutzen wollen, einen neuen DSL oder Handy Vertrag abzuschließen, dann empfehlen wir im Internet zu recherchieren.
Mitgliedschaften
Wenn Sie die Stadt verlassen, denken Sie an die Kündigungsfrist Ihres Fitnessstudios. Andere Mitgliedschaften, die ortsbezogen sind, sollten auch rechtzeitig gekündigt werden.
Einwohnermeldeamt
Sie wie jeder andere in Deutschland muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein. In einigen Städten übernimmt das sogenannte Bürgerbüro die Funktion.
Frist für Wohnsitz ummelden
Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie das Ummelden Ihrer Adresse dem Einwohnermeldeamt persönlich bestätigen. Fristbeginn ist der Umzugstag oder Start des Mietvertrages.
Abmeldung alter Wohnsitz
Die Abmeldung des alten Wohnsitzes ist nicht nötig, außer Sie ziehen ins Ausland, dann muss man den Wohnsitz komplett abmelden.
Kosten für Wohnsitz ummelden
Die Kosten, um den Wohnsitz umzumelden, sind unterschiedlich, je nach Stadt, Kommune gibt es eine Bearbeitungsgebühr.
Unterlagen für die Ummeldung vom Wohnsitz
Nachdem Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbart haben, sollten Sie folgende Unterlagen, um Ihren Wohnsitz erfolgreich ummelden zu können, dabei haben:
- Gültige Identitätspapiere aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Formulare zur Ummeldung bzw. Anmeldung bei Wohnungswechsel
- Vermieterbescheinigung
- Für die Ummeldung einer nicht anwesenden Person: schriftliche Vollmacht (eventuell beglaubigt) und Kopie des Personalausweises
Vermieterbescheinigung
Vergessen Sie nicht die Vermieterbescheinigung, ein Dokument, das belegt, dass man auch wirklich an der neuen Adresse wohnt. Dies gilt sowohl für Miets- als auch für Eigentumsimmobilien. Ist man in einem Mietverhältnis, muss der Vermieter diese Bescheinigung ausstellen, bei einem eigenen Haus stellen Sie die Bescheinigung selbst aus.
In der Vermieterbescheinigung müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Vermieters / Eigentümers
- Angaben über den Einzug mit genauem Datum
- Adresse der vermieteten Wohnung
- Personalien aller neuen Mieter / Bewohner
- Unterschrift des Vermieters / Eigentümers
Zweitwohnsitz ummelden
Kommt zu Ihrem Hauptwohnsitz noch ein Nebenwohnsitz hinzu, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, dann müssen Sie sich auch dort ordnungsgemäß anmelden. Dabei gilt als Hauptwohnsitz der Ort, an dem Sie sich zeitmäßig überwiegendaufhalten.
Eine Ausnahme bilden Familien: Der Hauptwohnsitz ist immer dort, wo die Familie lebt.
Bei der Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes fällt häufig eine Zweitwohnsteuer an. Diese kann allerdings für Studierende oder Bewohner ohne eigenes Einkommen ausgesetzt werden.
Die GEZ erfährt von Ihrem Umzug
Bei einem Umzug übermittelt, das Einwohnermeldeamt die neue Adresse der Rundfunkgebühren-Stelle.
Finanzamt
Wenn Sie eine Region verlassen, ändert sich automatisch auch die Zuständigkeit des Finanzamtes, innerhalb der Stadt nicht, hier behalten Sie Ihre Steuernummer. Sie sollten aber die neue Adresse bekannt geben.
Arbeitsamt / Sozialamt
Sie sind Bezieher von Gelder über diese Ämter. dann müssen Sie mindestens 1-2 Monate vor dem Umzug das Arbeitsamt informieren. Wer sich nicht darum kümmert, hat vom Umzugstag bis zur Meldung des Umzugs keinen Anspruch auf die gesetzliche Unterstützung und ist damit in der Regel auch nicht krankenversichert.
Am einfachsten ist es, das Formular zur Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur auszufüllen und an das zuständige Amt zu schicken.
Auch für andere Amtsangelegenheiten (Wohngeld etc.) ist es empfehlenswert, sich möglichst früh um die Ummeldung zu kümmern. In einigen Fällen, zum Beispiel beim BAföG, kann eine Versäumnis zusätzliche Kosten bedeuten.
Kindergeld
Wer Kindergeld bezieht, muss dem Kostenträger über ihren Umzug informieren. Hierzu am besten die Veränderungsmitteilung ausfüllen, ausdrucken und an die zuständige Behörde schicken.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag
Alternativ können Sie auch den Kindergeld-Online-Service der Arbeitsagentur nutzen.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen
Banken und Sparkassen
Umzüge ohne Bankwechsel sind in der Regel unkompliziert. Melden Sie sich einfach in einer Filiale oder telefonisch bei Ihrer Bank. Bei dem Wechsel übernehmen viele Banken alles organisatorische für Sie, inklusive Daueraufträge und Einzugsermächtigungen.
Kündigen Sie am besten alle Abbuchungsaufträge und Lastschriften, die nicht mehr benötigt werden. So verhindern Sie, dass Sie möglicherweise fälschlicherweise abgebuchtem Geld hinterherlaufen müssen.
Auto ummelden
Wer umzieht, muss auch das Fahrzeug ummelden und die Adresse in den Zulassungsbescheinigungen (früher Fahrzeugschein und -brief) ändern. Dafür zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle.
Hier finden Sie alle Adressen der Zulassungsstellen:
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/Anschriftenverzeichnisse/anschriftenverzeichnisse_node.html
Die Adresse auf dem Personalausweis muss aktualisiert sein, bevor man sich um das Fahrzeug kümmert.
Frist für die Ummeldung des Autos
Bis zu 2 Wochen haben Sie Zeit, um das Ummelden des eigenen Autos durchzuführen. Bei Fristüberschreitung von über 6 Monaten droht ein Bussgeld.
Kosten der Ummeldung vom Auto?
Die Kosten einer Kfz-Ummeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Fragen Sie deshalb, bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle an. Ebenso bei Wunschkennzeichen.
Auch bei den Nummernschildern gibt es unterschiedliche Preise. Innerhalb der Kraftfahrzeugzulassungsstelle sind andere Preise als bei Anbietern, die außerhalb der Zulassungsstelle ihre Dienste anbieten.
Eine Übersicht über alle anfallenden Gebühren finden Sie hier:
https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren
Online Portale
Für alle, die gerne online bestellen, die sollten die Lieferadresse ummelden, nicht dass Ihr Paket bei der alten Adresse landet.
Wir hoffen, wir konnten mit unserer Checkliste für Ihre Umzugsplanung behilflich sein. Falls Sie noch ein Umzugsunternehmen suchen, probieren Sie unseren Umzug Preisvergleich.