Sie planen einen berufsbedingten Umzug? Die Ausgaben für den Umzug können Sie als Werbungskosten geltend machen, beispielsweise wenn Sie dadurch 1h Fahrtzeit zum Büro einsparen. Umzüge aus gesundheitlichen Gründen können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
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Büroumzug Checkliste
Voraussetzungen für berufsbedingten Umzug
Die Voraussetzungen, die Umzugskosten als Werbekosten abzusetzen, sind folgende:
- Verkürzter Arbeitsweg – Ein berufsbedingter Umzug, bei dem Sie mind. 30 min Fahrtzeit einsparen, ist steuerlich absetzbar. Das gilt auch schon bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt. Die Fahrtzeit kann man durch den Routenplaner ermitteln.
- Bei Ehepartnern wird der Arbeitsweg einzeln berechnet. Bei einem gemeinsamen Arbeitsweg darf man nicht die eingesparte Zeit zusammenrechnen, um auf 1h zu kommen.
- Wechsel des Arbeitsplatzes – man spricht auch von einem berufsbedingten Umzug, wenn die Firma umzieht.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen – bei bestimmten Berufen ist ein Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes auch ein berufsbedingter Umzug, beispielsweise der Arzt, der in die Nähe des Krankenhauses zieht.
- Rückkehr aus dem Ausland – wenn Sie im Ausland gearbeitet haben und für die Stelle nach Deutschland ziehen, dann können Sie die Umzugskosten steuerlich absetzen.
Kostenübernahme berufsbedingter Umzug
Die Kosten können steuerfrei vom Finanzamt ersetzt werden. Es gibt steuerliche Pauschalen, die hier im Artikel genauer erklärt werden. Lesen Sie sich die gut durch, es wird Ihnen helfen, mit dem zukünftigen Arbeitgeber eine vernünftige Lösung zu finden.
Steuererstattung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf Umzugskosten steuerfrei erstatten, wenn die Verlegung des Wohnsitzes berufliche Gründe hat. Solche Gründe liegen dann vor:
- wenn der Arbeitgeber den Einzug in eine Dienstwohnung fordert
- beim Wechsel des Arbeitgebers oder erstmaligen Arbeitsantritts
- Bei Versetzung durch den Arbeitgeber an einen anderen Ort
- Bei Umzügen, die dazu dienen, die Fahrzeit zur Arbeitsstätte um mind. eine Stunde zu reduzieren
Das Bundesumzugskostengesetzt definiert, welche Umzugskosten für den Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Die Firma muss diese nachweisen.
Keine Anerkennung dieser Kosten
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen für Umzugskosten erhöht – ebenso die umzugsbedingten Nachhilfeunterrichtskosten für Kinder. Abziehbar sind die nachfolgenden Kosten – Arbeitnehmer machen diese als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuer geltend, Selbstständige als Betriebsausgaben in der Buchhaltung:
- Kosten für die Spedition oder einen Miet-Lkw
- Reisekosten für die Wohnungssuche und Umzugsvorbereitung
- doppelte Miete und Mietausfall bis zu 6 Monate (mehr dazu hier)
- Maklergebühren bei einer Mietwohnung
- Nachhilfe für Kinder
Alle Kosten können wahlweise per Einzelnachweis mit einem Höchstsatz oder als Pauschale abgerechnet werden. Liegen die tatsächlichen Umzugskosten höher als die nachfolgenden Pauschalen, sollten die tatsächlichen Umzugskosten geltend gemacht werden.
Aktuelle Pauschalen für Umzüge
Die Umzugspauschale darf jeder Steuerzahler für seinen Umzug in der Steuererklärung angeben. Damit sind sämtliche sonstigen Umzugskosten abgeholten. Die Steuerpauschalen für die sonstigen Umzugskosten betragen ab dem ab 1. April 2019 für Verheiratete oder Alleinerziehende 1.622 €, Ledige 811 €, Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt 357 €.
Unter diese Pauschalen fallen folgende Kosten:
- Trinkgelder für Möbelpacker und Helfer – auch Bewirtungskosten
- Fachgerechter Ab- und Aufbau von Einbauküche, Lampen und elektrischen Geräte
- Fachgerechtes Anbringen sowie Ändern von Gardinen, Vorhängen, Rollos
- Gebühren für Ummeldung
- Anzeigen für Wohnungssuche
- Kosten für Schönheitsreparaturen der alten Wohnung, sofern eine vertragliche Verpflichtung bestand – ausgenommen sind Renovierungsmaßnahmen in der neuen Wohnung
Pauschalen für einen Auslandsumzug werden zwischen Umzüge innerhalb der EU und außerhalb der EU unterteilt. Die Steuerpauschalen können geltend gemacht werden:
Umzugskostenpauschale für Auslandsumzüge 2017/2018
Umzüge innerhalb der EU
853,53 €
Umzüge außerhalb der EU
943,38 €
Die Umzugskostenpauschale bei einem Umzug ins Ausland wird für mitumziehende Personen (Sprich: Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, etc..) weiter erhöht.
Bei Rückumzügen – also bei einem Umzug aus dem Ausland ins Inland – können 80 % der oben genannten Beträge als Pauschale geltend gemacht werden.
Wenn Sie wissen, wieviel Sie für Ihren Umzug ausgeben dürfen, dann können Sie um so besser die Umzugspreise vergleichen. Dafür lohnt es sich, unseren Umzugspreisvergleich zu probieren. Sie können 30 bis 70% der Kosten sparen, also haben Sie am Ende mehr in der Geldbörse, da Sie nicht so viel für Ihren berufsbedingten Umzug ausgeben mussten. Erfahren Sie hier auch mehr über die Regelungen für den Sonderurlaub beim Umzug.